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Ratgeber Werberecht

Schilder anbringen:
Was Sie zur Genehmigung wissen sollten

Nicht jedes Schild darf ohne Weiteres montiert werden. Wir erklären, wann eine Genehmigung nötig ist und worauf Sie bei der Planung achten sollten. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurz zusammengefasst

Das Wichtigste
auf einen Blick.

  • Kleine Fassadenschilder sind oft genehmigungsfrei
  • Freistehende und leuchtende Anlagen sind häufiger genehmigungspflichtig
  • Frühzeitige Abstimmung mit der Stadt erspart spätere Änderungen

Im Detail erklärt

Gut informiert
entscheiden.

Wann ist eine Genehmigung nötig

In den meisten deutschen Kommunen regelt eine Werbeanlagensatzung, was, wo und in welcher Größe angebracht werden darf.

Häufig genehmigungsfrei sind kleinere Schilder in üblicher Größe direkt an der Fassade. Häufiger genehmigungspflichtig sind freistehende Werbeanlagen wie Pylonen, Lichtwerbung, große Formate sowie Anlagen an denkmalgeschützten Gebäuden.

Sonderfälle: Denkmalschutz und Fußgängerzonen

In historischen Innenstädten und Fußgängerzonen gelten oft strengere Gestaltungsvorgaben zu Größe, Farbe und Beleuchtung – hier lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung besonders.

So läuft die Abstimmung mit der Stadt ab

Wir empfehlen, die Genehmigungsfrage möglichst früh zu klären – idealerweise schon in der Entwurfsphase. Das spart Zeit und vermeidet nachträgliche Änderungen.

In der Praxis übernehmen wir die technische Zeichnung und Bemaßung, die für den Antrag benötigt wird. Die Antragstellung bei der Stadt selbst liegt beim Betreiber bzw. Gebäudeeigentümer.

Häufig gefragt

Gut zu
wissen.

Ist jedes Firmenschild genehmigungspflichtig?+

Nein. Kleinere Schilder in üblicher Größe direkt an der Fassade sind in vielen Kommunen genehmigungsfrei. Für freistehende, große oder leuchtende Anlagen ist häufig eine Genehmigung nötig.

Wer beantragt die Genehmigung?+

Die Antragstellung liegt in der Regel beim Betreiber bzw. Gebäudeeigentümer. Wir unterstützen mit den benötigten technischen Zeichnungen und Maßangaben.

Gilt das auch für Lichtwerbung?+

Leuchtende Werbeanlagen unterliegen häufig strengeren Vorgaben als unbeleuchtete Schilder, etwa zu Helligkeit und Betriebszeiten. Wir prüfen die örtlichen Vorgaben für Ihren Standort.

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